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Straßenverkehrsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBilder vom FLB der FW Köln12 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen823978
Datum11.10.2016 18:43      MSG-Nr: [ 823978 ]1544 x gelesen
Infos:
  • 12.11.14 Unfall mit der Ursula

  • Hallo,

    Geschrieben von Axel S.beziehe ich mich mal auf die RheinschifffahrtspolizeiVerordnung

    ... es gibt aber noch dazu die "Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV)", diese regelt in Artikel 3: "Fahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wasserschutzpolizei, der Bereitschaftspolizei, der
    Bundespolizei, der Streitkräfte, des Zolldienstes, der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der
    Wasserwirtschaftsverwaltungen sind von den Vorschriften der Anlage befreit, so weit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter
    Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist."

    ... also das Equivalent zu § 35 StVO ...

    Gruß
    Gerhard

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