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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikAtemschutz zurück
ThemaWartung Atemluftkompressor8 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW824982
Datum18.11.2016 08:49      MSG-Nr: [ 824982 ]1652 x gelesen

Hallo,

was Bauer da anbietet kann ich dir auch nicht sagen.

Letztlich muss der Dienstherr / Unternehmer / Arbeitgeber entscheiden ob er dich mit der Arbeit betrauen möchte.

Dienstherr -> Hersteller -> Seminarbeschreibung einholen "behandelte Geräte".
Wenn da dein Gerät drin steht und z.B. "der Teilnehmer erlangt die notwendige .... um Wartungen und Instandhaltungen an ... durchzuführen" bist du da Safe.

Nicht vergessen: Es handelt sich um Hochdruck und ggf. einer Überwachungsbedüftigen Anlage. Stichwort TRBS / TRG. Hier sind dann noch ggf. weitere Schulungen notwendig.

Aber mal im ernst: Wenn du die Qualifikation nicht auch privat nutzen kannst - warum? Mehrtägige Ausbildung und vermutlich mehr Zeit für (Nach)schulung als man Zeit für die Kompressorwartung aufwendet. Das steht aus meiner Sicht nicht in gesundem Bezug.

Ferner wie hier schon geschrieben. Haftung. Es muss nur mal jemanden schlecht werden ... ggf. kommt da jemand und prüft die Atemluftqualität ob diese der DIN 12021 entspricht.

Ich als Dienstherr würde das nicht machen. Die Schulungen und Fortbildung sind vermutlich ein vielfaches teurer als den Service kommen lassen. Ferner hat der Dienstherr die Verantwortung nicht an der Backe.

Grüße
Olli

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