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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gruppen-/Zugführer | 12 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 825020 | ||
Datum | 20.11.2016 20:35 MSG-Nr: [ 825020 ] | 3740 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver S. Warum eine Feuerwehr einen nicht ausgebildeten Gruppenführer einem ausgebildeten Gruppenführer vorziehen sollte, ist mir jedoch schleierhaft. Wenn ich mir unsere Vorschriften (BaWü) ansehe, dann ist ein Gf erst dann ein Gf wenn er die fachlichen Vorausettzungen (Lehrgang an der LFS) erfüllt hat. Nur dann darf er als GF eingestzt werden (sollte ein Kandidat den Lehrgang nicht bestehen erhält der zuständige Kommandandt die Mitteilung mit dem Vermerk dass er nicht als Gf eingesetzt werden darf). Als Leiter einer Fw würde ich mir diesen Schuh nicht anziehen, da ich klar gegen das Gestz handle-alle Folgen mit eingeschlossen. Manfred | ||||
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