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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufgabenverteilung Wehrleiter / Sachbearbeiter | 11 Beiträge | ||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 825638 | ||
Datum | 09.12.2016 13:08 MSG-Nr: [ 825638 ] | 2214 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias K. Blöde Frage, aber in Deiner Wehr/Deinem Bundesland müssen Beförderungen von freiwilligen Feuerwehrmännern bei der Gemeinde beantragt werden? SächsFWVo §6 Abs. 2: Der nächsthöhere Dienstgrad wird dem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom Bürgermeister verliehen. Der Gemeindewehrleiter kann dem Bürgermeister Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vorschlagen, die die Voraussetzungen für den nächsthöheren Dienstgrad erfüllen. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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