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Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825929 | ||
Datum | 22.12.2016 10:16 MSG-Nr: [ 825929 ] | 3847 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Stephan E. Gibt es einen unbestimmungsgemäßen Gebrauch überhaupt? Zumindest im Zusammenhang mit dem Aufrichten von Kfz mittels Steckleiterm benutzt die KUVB in dieser Information den Begriff " Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr ": Aufgrund dieser Ergebnisse und der Tatsache, dass das Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen auch bei Steckleitern einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Leitern darstellt , Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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