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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Ordnungsgeld und Austritte | 20 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 825943 | ||
Datum | 22.12.2016 11:37 MSG-Nr: [ 825943 ] | 1590 x gelesen | ||
Da Ehrenamt bei der Feuerwehr ist genauso freiwillig wie jedes andere und auch diese haben sich nun mal an geltendes Recht zu halten. Bis zu eine möglichen Pfändung kommt es auch in einer Behörde nicht innerhalb von zwei Tagen, da kommen vorher einig Briefe, da muss also jemand massiv gepennt oder nicht gewollt haben. Im zweiten Artikel steht dann auch das Mahnungen kamen und das er gar nicht darauf reagiert hat. Also selber zu Eskalation beigetragen. Und das die Zeitung mehr als ein halbes Jahr danach drüber berichtet sagt auch schon einiges aus..... Ein Osterfeuer dürfte auch kaum in die Aufgaben der Feuerwehr fallen, sonder ist Brauchtumspflege ;). | ||||
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