Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Silvester in Thiede: Gewalt gegen Einsatzkräfte #
| 20 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 826269 |
Datum | 02.01.2017 12:20 MSG-Nr: [ 826269 ] | 3249 x gelesen |
Hallo!
Geschrieben von Michael B.Der Richter hat die Umstände der Tat, mit allen Aspekten, zu würdigen!
Nun, das sehe ich auch so.
Aber!
Wenn ich besoffen Auto fahre, dann wird der alkoholisierte Zustand nicht als strafmildernd anerkannt.
Bin ich besoffen und prügele jemanden ins Krankenhaus, dann gilt in der Regel der alkoholisierte Zustand als strafmildernd.
Man kann doch nicht ein mildes Urteil fällen nur weil der Schläger besoffen, in Feierlaune, in einer Gruppe und vielleicht noch überdreht war.
Jeder Richter hat einen Ermessensspielraum. Und da wird es dann zu einem Glücksspiel. Das kann auch nicht richtig sein. Bei Gewalt gegen Menschen kann und darf es keinen Ermessensspielraum in diesem Maße geben wie wir es zur Zeit in der deutschen Justiz erleben.
Ob man jetzt unbedingt das "gesunde Volksempfinden" gleich mit dem "Volksgerichtshof" in Verbindung bringen muss, ist doch etwas zu weit hergeholt.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Jakob T. [02.01.17 12:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|