Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen | 826595 |
Datum | 12.01.2017 13:19 MSG-Nr: [ 826595 ] | 3897 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Genau, man braucht KEINEN D1 bei Fahrzeugen über 3,5-7,5 to bis zu 9 Sitzplätzen, den man wohl bräuchte, wenn man mit diesen Fhz gewerblich fahren würde, da aber wie richtig erkannt eine Behörde-hier Rettungsdienste und Fw ist dieser nicht erforderlich, also auch kein Kl D1 zwischen den o.a. Fahrzeuggewichten erforderlich.
Nichts desto trotz kommt dann die Grenze ab 9 Personen ( 8+1Fahrer), sollte es darüber hinaus gehen dann ist der Personenbeförderungsschein Pflicht bzw. Führerscheinklasse D1 / D , der ja den Personenbeförderungsschein für diese Art Fahrzeuge inkl. hat,da hilft dir auch nicht der Fw- Führerschein der jeweiligen BL. Der ist so wie ich das lese eben nur eine Aufwertung des 3,5 t auf 4,75 t und somit eigentlich FS-Klasse C1 bis 7,5 t , nicht mehr nicht weniger.Und der Feuerwehrführerschein der jeweiligen BL setzt auch nicht die Fahrerlaubnisverordnung über den Personentransport außer Kraft.
Denn sonst könnte ich ja wieder mit dem Argument kommen, ich habe C1 Führerschein, darf Fhz bis 7,5 t fahren, miete mir einen Sprinter oder LT 4,9 t zGG = C1 mit 13-15 Sitzplätzen und fahre dann mit meiner Familie ins Wochenende..... das darfst du nämlich nach 1999 nun nicht mehr, da ist wieder der D1 bindend, egal ob du nun gewerblich oder privat unterwegs bist.Was du für den D1 im Feuerwehrbetrieb/Privatbetrieb nicht benötigst, sind die 35 Std - Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, da ja keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
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