| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Brand Gerätehaus Bad Wiessee | 25 Beiträge |
| Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 827683 |
| Datum | 16.02.2017 08:58 MSG-Nr: [ 827683 ] | 2951 x gelesen |
| Infos: | 13.02.17 Gebäude des Rettungsdienstes / Wasserwacht und Feuerwehr in Bad Wiessee: Zwei Schwerverletzte durch Explosion oder Verpuffung mit anschließendem Brand 13.02.17 Video vom BR 13.02.17 BR: Brand im BRK-Rettungszentrum
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1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Das ist das gleiche Thema: Es gab einen Unfall, bei dem einer gestolpert ist und ich meine 3 AT ausgefallen ist (Meldepflichtiger Arbeitsunfall). Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden. In der ASA Sitzung wird dann eben beraten, was kann man machen - und dann kommt man eben auf Hinweisen - also Schilder. Das Thema Handlauf benutzen war aber auch vorher schon in der jährlichen Sicherheitsunterweisung.
Ich arbeite ja auch im Schwarzwald - wir haben hier viele Treppen. Und nicht nur in der Firma. Ich weiß genau, Arbeitssicherheit könnte ich nicht machen - nicht weil ich es nicht für Wichtig oder interessant halte - sondern weil sich mal wieder Einstein beweist: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Bei Arbeitsunfälle (an sich ein schreckliches Thema und nichts um sich lustig darüber zu machen): Vor ein paar Jahren hat ein Kollege in der Nachtschicht gemeint, er müsse mitten in der Nacht auf den Hof um einen Mülleimer zu leeren. Nun es war winter, es war eiskalt und dadurch auch spiegelglatt. Der Räumdienst kommt aber erst vor der Frühschicht.
Ist auf der glatten Eisfläche ausgerutscht und hat sich geprellt. Nun gibt es eine Arbeitsanweisung dass in den Nachtzeiten keine Mülleimer geleert werden dürfen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha
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