Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienst abbestellen | 22 Beiträge |
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 828310 |
Datum | 13.03.2017 08:28 MSG-Nr: [ 828310 ] | 1337 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungsdienst
Hallo Dirk,
Geschrieben von Dirk B.Aus Sicht des Disponenten muss der also entscheiden ob er dem Rückmelder so vertrauen kann, dass er ohne schuldhaftes Handeln für sich, den RTW zurückzieht. Das klappt in der Regel wenn eine BOS Organisation diese Rückmeldung gibt, bei mir klappt es auch wenn ich privat da bin, allerdings nur weil ich persönlich bei den meisten Disponenten bekannt bin. Es kommt bei uns auch laufend vor, dass ein Disponent z.B. einen Notarzt nicht abdrehen lässt, obwohl der RTW explizit keinen Notarzt benötigt und dies in seiner Rückmeldung auch unmissverständlich durchgibt. Statt das NEF dann von einer unnötigen Sondersignalfahrt und damit einem höheren Unfallrisko zu schonen, dauert es eine Weile bis das NEF angefunkt wird, dann wird erst nach dem Standort gefragt, wieder pausiert um dann irgendwie "jetzt sind Sie ja gleich da fahren Sie durch" durchzugeben (wobei gleich immer noch einige Minuten bedeutet). Man hört also deutlich raus wie sich der Disponent windet um das NEF nicht abzuziehen. Ein vor dem RD eintreffender Hausarzt hat es auch oft schwer die Karawane abzubestellen.
wenn ich mich nicht arg täusche, kann ein auf der Anfahrt abbestelltes Rettungsmittel gar nicht oder nur zum Teil abgerechnet werden. Ein Schelm, der böses dabei denkt..... ;-)
Gruß
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