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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern | 828437 |
Datum | 16.03.2017 08:58 MSG-Nr: [ 828437 ] | 5312 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Bernhard D.wie schon hier in den News gemeldet " Feuerwehrverband begrüßt Drohnenverordnung " ist jetzt Gaffen über Einsatzstellen verboten:
noch ist nichts verboten, die Verordnung ist ein Entwurf und noch nicht beschlossen...
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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