Geschrieben von Martin P.jedes Jahr veranstaltet unsere Feuerwehr ein Volkstfest bei dem uns ca. 1500 Personen besuchen.
Nun möchte ich aber mit meinen Gruppenführern mal durchspielen wie vorzugehen ist, wenn ein Notfall im Festzelt eintritt.
Notfälle können natürlich vielschichtig sein angefangen von Sturmschäden über Reizgas bis hin zum Anschlag.
Zunächst einmal ist die Frage, in welcher Rolle ihr bei dieser Veranstaltung auftretet. Seid ihr der Veranstalter? Also euer Feuerwehrverein oder die Gemeinde? Oder stellt ihr die Brandsicherheitswache? Oder beides?
Für die Anordnung der Brandsicherheitswache ist zunächst einmal die Gemeinde zuständig, die die Veranstaltung genehmigt. Dort wird auch festgelegt, mit welcher Mannschafts- und Materialstärke ihr dort zu erscheinen habt. Bei kleinen Festzelten gehört eine Notfallwarnanlage zur Sprachübertragung an die Besucher üblicherweise nicht dazu. Und wenn, dann ist der Veranstalter für die Errichtung verantwortlich. Das kann bei großen Festzelten anders sein (NRW z.B. ab 1000m², wenn ich richtig informiert bin).
Nichtsdestotrotz kann man natürlich auf vorhandene Anlagen zurückgreifen. Dabei sollte man jedoch einiges bedenken:
Der gemeine DJ / Alleinunterhalter / Musiker / Tontechniker ist üblicherweise weder Feuerwehrmann noch Held. Das heißt, dass man damit rechnen muss, dass das Bedienpersonal sich bei einem Notfall selbst in Sicherheit bringt, anstatt euch zur Unterstützung der Evakuierung zur Verfügung zu stehen. Ausnahmen bestätigen hier die Regel.
Der gemeine Feuerwehrmann dagegen ist üblicherweise nicht Fachpersonal, was die Bedienung von Beschallungsanlagen betrifft (auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel). Die Einbeziehung der vorhandenen Anlage erfordert also die Absprache mit dem Bedienpersonal vor der Veranstaltung, wobei je nach Schwere des Zwischenfalls die Leute es möglicherweise doch vorziehen, sich selbst zu retten.
Weiterhin erfüllt auch nicht jede Musikanlage die Anforderungen an eine Notfallwarnanlage, was den gelieferten Pegel an allen (!) Zuschauerplätzen und die Sprachverständlichkeit angeht. Der erhöhte Pegel durch Geschrei usw. lässt da manche Anlage schnell alt aussehen.
Derzeit ist es so, dass Notfallwarnanlagen für die breite Masse an Veranstaltungen in Festzelten nicht vorgeschrieben sind. In festen Gebäuden kann das anders sein, dort ist oft eine entsprechende Anlage eingebaut und kann und soll natürlich für diesen Zweck genutzt werden. In diesem Fall muss man sich natürlich mit der Handhabung vertraut machen. Die Anforderungen an solche Anlagen sind genormt und durchaus anspruchsvoll. Als Beispiel seien Fußballstadien oder andere Sporthallen genannt.
Dass ich euch im Vorfeld Gedanken über eine Evakuierung macht, ist mehr als löblich. Leider sind konkrete Handlungsanweisungen für die Durchführung von Brandsicherheitswachen entsprechend unseren Dienstvorschriften nur schwer zu finden. Falls ihr selbst Veranstalter seid, sind die Auflagen der Gemeinde sowie die Versammlungsstättenverordnung natürlich strikt einzuhalten.
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