Rubrik | Taktik |
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Thema | Safety Officer - schon irgendwo praktiziert? | 89 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern | 829291 |
Datum | 14.04.2017 20:31 MSG-Nr: [ 829291 ] | 4770 x gelesen |
Infos: | 13.04.17 Der Sicherheitassistent - Sachstand nach 6 Jahren 08.11.16 Sicherheitsassistent Info 26.04.16 FW-Magazin: Sicherheitsassistent bei der Feuerwehr
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Hi,
Geschrieben von Steffen W.Vielleicht solltest du dir die "Liebesmühe" mal machen das Gesamtkonzept zu verdeutlichen
Das tue ich seit über 6 Jahren in zahlreichen Artikeln und Berichten...
Ich bin immer für Diskurs zu haben, bis dato habe ich aber leider meines Erachtens keine wirklichen Argumente deinerseits gehört, sondern ganz viel Meinung. Dagegen kann ich jetzt meine Meinung wiederholen und die Fakten, die aus meiner Sicht das Konzept stützen, ich fürchte nur das bringt nicht viel.
Von daher mein Angebot, welche konkreten Fragen hast du zum Konzept? Oder welche Fakten, Forschungsergebnisse die deine Sicht stützen? Welche Probleme mit dem System SiAss hast du konkret ?
Und besonders interessiert mich, was dein Alternativvorschlag ist, um Einsatzstellen sicherer zu machen im Vergleich zum Status Quo ("Führungskräfte besser Ausbilden " lass ich nicht gelten, denn derartige Ausbildung läuft seit Jahrzehnten und führte ja zum heutigen Zustand.)?
Oder siehst du gar keinen Bedarf für mehr Einsatzsicherheit und alles ist gut so wie es ist?
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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