News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 829812 | ||
Datum | 03.05.2017 16:28 MSG-Nr: [ 829812 ] | 5966 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver S. Auch wenn der TO ausdrücklich nichts von den entsprechenden Paragraphen hören will, wäre ab und zu ein Blick ins Gesetz hilfreich. Selbstverständlich dürft ihr die Brücke auch ohne Sondersignal überqueren, hier wird wie so oft §35 und §38 vermengt. Die Brücke dürft ihr überqueren Für mich ist ein Feuerwehrfahrzeug ohne Blaulicht das unterwegs ist, ein Fahrzeug das zur Übung oder zum Tanken fährt. Wenn es Sonderrechte in Anspruch nehmen will, dann sind die Blauchlichter an und zusätzlich das Horn um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Ein Fahrzeug das mit blitzenden Blaulichtern an der Ampel steht, verwirrt den normalen Verkehrsteilnehmer nur. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|