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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 829905 | ||
Datum | 06.05.2017 14:58 MSG-Nr: [ 829905 ] | 5381 x gelesen | ||
Genau das will ich nicht. Nur möchte ich nicht, dass jeder Sondersignalfahrer von vorhinein eine Schuld trägt. Wir haben keine harten Vorgaben, was die Sonderrechte angehen. Und wer nun Verursacher des Unfalls ist, dass kann man auch immer unterschiedlich verstehen. Unsere Rechtsprechung geht pauschal davon aus, dass der Einsatz Fahrer besondere Aufmerksamkeit walten muss. Da bin ich voll dabei. Wenn trotzdem etwas passiert, hat er dennoch automatisch Schuld. Und da gehe ich nicht immer mit. 5x warum fragen ist dir sicher auch nicht unbekannt. Bei dem oberen Beispiel mit dem Kollegen der mit 30 über die Kreuzung ist. Warum sind die Fahrzeuge zusammengestossen? Weil der Einsatz Fahrer mit 30 über die rote Kreuzung ist. Warum ist der Einsatz Fahrer mit 30 über die Kreuzung? Weil alle für ihn sichtbaren Fahrzeuge ihn erkannt haben und stehen geblieben sind. Warum hat der Unfall Gegner das Einsatzfahrzeug nicht erkannt? Sicht war verdeckt. Warum hat er ihn nicht gehört, warum hat er nicht gemerkt, dass alle anderen stehen geblieben sind obwohl sie grün haben? Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | ||||
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