News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 830190 | ||
Datum | 17.05.2017 06:48 MSG-Nr: [ 830190 ] | 4458 x gelesen | ||
Wenn die Voraussetzungen des § 38 StVO vorliegen, dann ist der Horneinsatz nicht unberechtigt und es gibt auch kein OWi-Verfahren. § 38 StVO verlangt nicht, dass andere Verkehrsteilnehmer vorhanden sein müssen. Mit der Kreuzungsargumentation bist Du auf dünnem Eis. Hier wurde mal ein Urteil aus (ich glaube) Hamburg diskutiert. Dort war der Maschinist an einer fahrlässigen Tötung beteiligt, weil er das Horn erst vor der Einfahrt in die Kreuzung betätigt hat. Es war strittig, ob es nur zwei oder mehr Signalfolgen waren. Jedenfalls waren sich die Richter einig: Wer Signalhorn nutzt, muss es so frühzeitig aktivieren, dass jeder mögliche Gefährdete, also auch dem Fahrer noch unbekannte, davon Kenntnis nehmen kann. Die einzige Möglichkeit, dies sicher zu machen ist Dauerhorn. Ich überlasse es grundsätzlich jedem Maschinisten selbst, aber ich möchte dann Niemand jammern hören, dass man ihn einer fahrlässigen Tötung bezichtigt, nur weil er die Ruhe der Anwohner nicht gefährden wollte. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|