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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaOrganisation des Arbeitsschutzes bei der Feuerwehr8 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen830227
Datum17.05.2017 22:15      MSG-Nr: [ 830227 ]1005 x gelesen

Moin,


Geschrieben von Oliver B.Es soll aber auch Städte und insbesondere Gemeinden geben, bei denen ein Organisationsverschulden wie im Lehrbuch vorliegt. Die haben nicht eine Gefährdungsbeurteilung, nichtmal für die Auswahl der PSA - für die gibt es ja sogar ein Leitfaden. Da fragt man sich wie dumm man sein kann. Vielen Bürgermeistern oder OBM scheint das nicht wirklich bewusst zu sein.


sicherlich mag es auch so krasse Beispiele geben, aber auch, wenn ich alle notwendigen Positionen mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt habe, heißt dass ja noch lange nicht, dass ich mich gut aufgestellt habe.
Wer darf/muss was tun, oder gerade auch nicht, wer trägt Verantwortung, in welchem Umfang (Gemeindebrandmeister, Ortsbrandmeister, Zug- und Gruppenführer ...), wo haben wir das wie aufgeschrieben? Für welche Sachen machen wir Gefährdungsbeurteilungen, in welcher Priorisierung, wer macht die und welche Schlüsse zieht man...

Ich gebe Dir absolut recht: DV und UVV sind ein Baustein, aber halt nicht der einzige.
Berufsfeuerwehren fallen beispielsweise formal nicht unter die Regelungen der UVVen. Wie stricke ich die Regeln also sinnvoll in mein Rechtsgefüge des Arbeitsschutzes ein? In der Regel machen die ja trotzdem Sinn.

Viele Dinge im Arbeitsschutz werden so gemacht, wie sie gemacht werden, weil das schon immer so war. Aber ist das wirklich alles richtig, rechtskonform und notwendig? Einige der großen Feuerwehren haben Teile ihres Arbeitsschutz aktuell in Revision genommen. Ist vielleicht jemand hier, der das schon abgeschlossen hat?

Viele Grüße, Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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