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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Einsatz bei Gewitter | 10 Beiträge | ||
Autor | Udo-8Hel8mut8 H.8, Köln / NRW | 830669 | ||
Datum | 05.06.2017 19:58 MSG-Nr: [ 830669 ] | 1804 x gelesen | ||
Bei Einsätzen während eines Gewitters, Starkregen, Hagel und/oder Sturm ist das Fingerspitzengefühl eines Einsatzleiters/Einheitsführer von besonderer Bedeutung. Hier muss durch den Einsatzleiter/Einheitsführer sehr genau abgeschätzt werden ob das Tätigwerden von Einsatzkräften im Verhältnis zu dem Schadenereignis steht. Hier steht die Führsorgepflicht für die Einsatzkräfte klar im Vordergrund. Aber wenn bei Unwetterlagen durch die Feuerwehren zum Beispiel ganze Dächer eingedeckt werden (da wo die Profis Dachdecker abwarten bis das Unwetter wieder vorbei ist) muss man den Einsatz kritisch hinterfragen. Bei Menschenrettung oder bei Menschenleben in Gefahr bedarf das wohl kaum einer Diskussion über das Tätigwerden der Einsatzkräfte. Das gleiche gilt auch analog für das Beseitigen von Windbruch im öffentlichen Verkehrsraum bei Unwettereinsatz!null | ||||
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