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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA zur Vegetationsbrandbekämpfung | 58 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 G.8, Schwäbisch Hall / BW | 831937 | ||
Datum | 21.07.2017 14:16 MSG-Nr: [ 831937 ] | 3334 x gelesen | ||
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Hallo, ist doch in § 12 (1) UVV Feuerwehren klar geregelt. Der Feuerwehrschutzanzug ist der Standard, er muss zur Verfügung gestellt werden. In § 12 (2) ist dann die "Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen" explizit, sogar an erster Stelle als "spezielle persönliche Schutzausrüstung" genannt. Sie ist also zusätzlich zum Standard zu beschaffen. Geschrieben von Roland K. Alles andere ist aus beschaffungstechnischen Gründen unrealistisch und auch nicht vermittelbar. Und wie ist dann die Beschaffung des Dienstanzuges nach VwV Feuerwehrbekleidung vermittelbar? Gruß Patrick | ||||
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