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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Politesse schreibt Feuerwehrleute auf | 64 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 831989 | ||
Datum | 22.07.2017 19:11 MSG-Nr: [ 831989 ] | 2743 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel G. Wenn man es weiter aufdröselt, habe ich mein Parkknöllchen in Amtsausübung für die Gemeinde erhalten, sozusagen als Gemeindebediensteter. Kann da überhaupt eine wirksame Ordnungswidrigkeit begangen worden sein, bzw. muss da nicht die Gemeinde zwangsläufig eintreten? Diese Ordnungswidrigkeiten (und auch Straftaten) werden immer von der betreffenden Person und nicht der Behörde/Organisation begangen, die Sanktionierung richtet sich deswegen auch immer gegen die betreffende Person. Das ist also fundamental anders als die zivilrechtliche Seite, bei der i.d.R. die Amtshaftung greift. | ||||
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