Rubrik | Taktik |
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Thema | Führungshirachie Rettungsboote Einsatz | 21 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 832408 |
Datum | 01.08.2017 18:53 MSG-Nr: [ 832408 ] | 1528 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ich wollte damit darauf anspielen, das man mit der Trennung von Bootsführer und Gruppenführer in zwei Personen, plötzlich 2 Chefs an Bord hast. Der BF kann - wahrscheinlich - auch nicht aus seiner Verantwortung gelassen werden, wenn der GF auf seltsame Ideen kommt. Der Bootsführer bleibt für Boot, Besatzung und Handlungen Voll verantwortlich.
Da kommst du eigentlich nur raus, indem du Bootsführer und Gruppenführer in Personalunion bringst.
Nach den Wasserstraßenordnungen ist es ja so, das der Bootsführer derjenige ist, der das Boot führt und der Rudergänger, derjenige, der am Ruder sitzt. Damit ist in meinen Augen der Gruppenführer der Bootsführer und der ursprüngliche Bootsführer der Rudergänger. Damit sollte der Gruppenführer aber die Qualifikationen für das Führen von Booten besitzen (Längen, Sichtzeichen, Fahrordnungen usw.) Hat der das üblicherweise?
Das in Bayrische Provinzdörfern keine Organigramme gebraucht werden ist mir klar und wahrscheinlich gesünder;-)
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