Rubrik | Taktik |
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Thema | Führungshirachie Rettungsboote Einsatz | 21 Beiträge |
Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 832411 |
Datum | 01.08.2017 19:19 MSG-Nr: [ 832411 ] | 1507 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Harald S. Ich wollte damit darauf anspielen, das man mit der Trennung von Bootsführer und Gruppenführer in zwei Personen, plötzlich 2 Chefs an Bord hast. Der BF kann - wahrscheinlich - auch nicht aus seiner Verantwortung gelassen werden, wenn der GF auf seltsame Ideen kommt. Der Bootsführer bleibt für Boot, Besatzung und Handlungen Voll verantwortlich.
Da kommst du eigentlich nur raus, indem du Bootsführer und Gruppenführer in Personalunion bringst.
Nach den Wasserstraßenordnungen ist es ja so, das der Bootsführer derjenige ist, der das Boot führt und der Rudergänger, derjenige, der am Ruder sitzt. Damit ist in meinen Augen der Gruppenführer der Bootsführer und der ursprüngliche Bootsführer der Rudergänger. Damit sollte der Gruppenführer aber die Qualifikationen für das Führen von Booten besitzen (Längen, Sichtzeichen, Fahrordnungen usw.) Hat der das üblicherweise?
Wir löst du das Problem im Alltag als GF auf deinem Löschgruppen-/Staffelfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr? Wer schafft da an, wer führt aus und wer hat die Verantwortung? Ist das was anderes wie auf dem Wasser? Ich denke nicht. :)
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