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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrhelm für Hörgeräteträger | 16 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 832595 | ||
Datum | 08.08.2017 15:41 MSG-Nr: [ 832595 ] | 1993 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M. Da wird dann eher die Karte "Feuerwehrdienstuntauglichkeit" gezogen :-( Könnte aber für den zuständigen Träger der Feuerwehr ein Schuss ins eigene Knie werden. Jeder kennt doch den einen oder anderen Kameraden in der eigenen Feuerwehr oder in der Nachbarfeuerwehr der mit "Flaschenböden" statt Brillengläßer im Einsatzdienst ist, oder den Kameraden dessen Schutzkleidung von einem bekannten Hersteller für Großraum- und Zirkuszelte hergestellt wird. Auch gibt es überall die Kameraden denen man ständig eine TS8 auf den Rücken binden müsste damit sie bei Sturm nicht weggeweht werden. Und, und, und....... Nur so als Tipp wenn die Gemeinde meint sie müsste den Trumpf "Feuerwehruntauglichkeit" ausspielen. Einfach genau beobachten und solche Beispiele anführen. Natürlich kann die Gemeinde sagen, Feuerwehreinsatzdienst nur mit gültiger G26 III, aber auch das würde wieder ein Schuss ins eigene Knie. Man soll nicht immer alles was die Gemeinde so macht als von Gott gegeben und unabänderlich hinnehmen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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