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Thema | Springe: Nagelneues Gerätehaus erfüllt Voraussetzungen nicht #
| 27 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 832812 |
Datum | 16.08.2017 11:46 MSG-Nr: [ 832812 ] | 3769 x gelesen |
Hallo Jürgen,
Geschrieben von Jürgen M.oha ...
wer hat das geplant?
Nein, wer hat wem gesagt was er planen soll.
Einfacherweise dürfte es so sein, dass die Stellplätze den Normmaßen entsprechen, aber die Einbauten (Schlauchregale, gelagerte Schlauchwägen, .....) halt nicht vorgesehen waren.
Dafür sollte es eigentlich ausgewiesene Lagerflächen geben.
Sinngemäß hieß es mal in den alten Planungsrichtlinien (war noch zu Zeiten als man die Schutzausrüstung in der Fahrzeughalle lagerte):
Die Stellplatzabmessungen sind reine Stellplatzabmessungen, der Platzbedarf für die Lagerung von Schutzausrüstung ist diesen hinzuzurechnen.
analog kann man dies auch auf die Lagerung von Ausrüstung umlegen.
Und muß man wirklich immer alles in der Fahrzeughalle lagern?
Viele Dinge, die nicht zeitkritisch sind, lagert man außerhalb der Fahrzeughalle nicht schlechter (z.B. Reserveschläuche), sofern es hierfür auch Lagerflächen gibt.
Und der kleine Abstand zwischen geöffneten Fahrzeugtüren (2 Stellplätze nebeneinander Achsabstand 4,50 m nach Norm und kuvb) ist normgemäß.
Wer größer bauen will, darf natürlich.
Normen stellen Mindestanforderungen dar.
Vielleicht sollte man mal etwas früher nach der Suche der Ursache für diese vermeintlichen Fehler beginnen. Oder handelt es sich mal wieder um ein Kommunikationsproblem zwischen einzelnen Institutionen?
mkg
WErner
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