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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue JF-Bekleidung ? | 68 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 833765 | ||
Datum | 18.09.2017 10:49 MSG-Nr: [ 833765 ] | 4535 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. - kann jedes Bundesland die Art + Ausführung selbst festlegen Schon, RLP hatte vor Jahren mal einen eigenen JF-Übungsanzug eingeführt. Auch die UVV-Feuerwehren in der jetzt noch gültigen Fassung schreibt hierzu: " Für Angehörige der Jugendfeuerwehren ist die Forderung z.B. erfüllt, -wenn ein Anzug nach landesrechtlichen Regelungen, [...] zur Verfügung gestellt wird" - jede Gemeinde kann, wenn sie will, ihre "eigene" JF-Bekleidung einführen? Warum nicht ( ob sinnvoll oder nicht sei mal dahingestellt) ? Siehe z.B. auch den Absatz der UVV-FW. Probleme kann es geben, wenn man Landeszuschüsse bekommen will; im früheren " Sonderförderprogramm Jugendfeuerwehr BaWü " wurde beispielsweise festgelegt, für welche JF-Bekleidungsteile die Gemeinden einen Landzuschuß bekamen. Wie es bei der jetzigen Pauschalförderung gem. jetzt noch gültiger " Z-Feu " von 36 EUR pro Jahr und JF-Angehörihen aussieht ? Und wenn ich da die vielen örtlichen und durchaus kreativen Kleider/Anzugsordnungen der Kinderfeuerwehren sehe. Probleme kann es auch geben wenn man an einem Wettbewerb der DJF e.V. wie den Bundeswettbewerb oder der Leistungsspange teilnehmer teilnehmen will. Hier wird zur Teilnahme der Übungsanzug der DJF gefordert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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