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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834666 | ||
Datum | 31.10.2017 13:35 MSG-Nr: [ 834666 ] | 2240 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias H. Wenn die Polizei hier kein Verfahren einleitet ignoriert sie geltendes recht. Warum sollten die Ermittlungsbehörden nach einem VU P keine Ermittlungen aufnehmen, hat es das schon jemals gegeben das du diese Vermutung äusserst? Geschrieben von Tobias H. Wenn auch nicht vorsätzlich, sondern grob Fahrlässig und bei Missachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht. Obwohl sie es ja nicht mehr brauchen da du deine Unfalluntersuchung bereits abgeschlossen und veröffentlicht hast. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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