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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge | ||
| Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 834672 | ||
| Datum | 31.10.2017 14:19 MSG-Nr: [ 834672 ] | 2160 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias H. Dein Beispiel reicht nicht ganz. Die rote Ampel sagt ganz klar stopp. Das wäre so wie wenn jemand dem Sägeführer sagt er soll aufhören, weil sich jemand unter ihm befindet und er trotzdem weiter sägt. Nein, denn damit negierst du die Sonderrechte an sich. Sonderrechte erlauben mir ja gerade, etwas eigentlich Verbotenes zu tun. Wenn die Ampel nicht rot gewesen wäre, hätte er ja keine Sonderrechte in Anspruch nehmen müssen. Die Sonderrechte erlauben gerade grundsätzlich auch bei einer roten Ampel zu fahren (unter Abwägung der widerstreitenden Interessen). | ||||
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