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RubrikEinsatz zurück
ThemaDoppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto27 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834673
Datum31.10.2017 14:25      MSG-Nr: [ 834673 ]2200 x gelesen
Infos:
  • 30.10.17 Feuerwehrmann verunfallt mit Privatauto an roter Ampel

  • Geschrieben von Tobias H.Also die meisten Erstattungssachen sind spätestens bei grobe Fahrlässigkeit raus, so sehe ich das hier.

    So sieht das auch Artikel 9 Absatz 5 Nummer 2 BayFwG.

    Geschrieben von Tobias H.Auch wäre es ein schlechtes Zeichen an andere Helfer und die Bevölkerung, dass man fahren kann wie man will.

    Darauf sollte man auch im Fall einer Kostenerstattung deutlich hinweisen:

    Man darf nicht so fahren wie man will.

    Der hier betroffene Kamerad hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Fehler gemacht. Wer bei Rot fährt, ist nunmal dafür verantwortlich dass er nicht diejenigen gefährdet oder gar schädigt, die grün haben. Übrigens auch dann, wenn er mit Blaulicht und Einsatzhorn fährt; aber mit einem zivilen Fahrzeug noch viel mehr.

    Aber da man im Feuerwehrdienst zum Wohle der Allgemeinheit handelt und im Namen der Gemeinde tätig wird, steht man nicht nur unter dem Schutz der Amtshaftung (was die Schäden anderer angeht) sondern wird auch bis zu einem gewissen Grad geschützt, wenn durch eigenes Verschulden ein Schaden am eigenen Eigentum entsteht. Wowereit!

    Geschrieben von Tobias H.Vorsatz war der Unfall sicherlich nicht. Das vorher gegangene schon.

    Wenn man es schon so zerlegen will: der Schaden ist aber nicht durch das Überfahren der Ampel entstanden, sondern durch den Unfall ;-)

    Es ist also auf den Einzelfall bezogen zu prüfen, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorgelegen hat. War es ein "jawoll, alles frei, es passt!" oder ein "ja, müsste passen" oder gar ein "ach, wird schon irgendwie passen!"? Das "mir doch egal, ich bin die Feuerwehr und ich fahr jetzt!" mal ganz außen vor gelassen. Das zu entscheiden können und sollten wir hier aus der Ferne auf Grundlage der wenigen vorliegenden Informationen lieber nicht versuchen.

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     31.10.2017 11:09 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Lübeck  
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