hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Eine geheime Wahl um ein Amt, um eine Person, berücksichtigt i.d.R. das es dahinter konkurrierende Gruppen/Interessen gibt. Innerhalb der Gruppe Feuerwehr(teileinheit) sind solche Konkurrenzgedanken aber zu vermeiden, wo es nur geht.
So was fördert Cliquenwirtschaft.
Ich erwarte in einer Feuerwehr das es dort nach demokratischen Grundsätzen läuft. Wenn ein Wahlverfahren anfällig für undemokratische Entwicklungen ist dann muss man ein anderes Verfahren das diese Grundsätze besser einhält verwenden.
Und das ist eine geheime Wahl.
So sieht man es auch z.B. in Baden-Würtemberg:
§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeindefeuerwehr wird von einem Feuerwehrkommandanten geleitet. Bei Gemeindefeuerwehren mit mehreren Einsatzabteilungen werden die einzelnen Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr von Abteilungskommandanten geleitet. Besteht eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr, ist deren Leiter der Feuerwehrkommandant.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. ...
Quelle: Feuerwehrgesetz BaWü
Ich bin froh das dies bei uns so geregelt ist.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Geändert von Jürgen M. [02.11.17 13:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |