Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hessischen Feuerwehrbekleidungs-und Diensgradverordnung | 10 Beiträge |
Autor | Raim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen | 835571 |
Datum | 06.12.2017 10:19 MSG-Nr: [ 835571 ] | 2144 x gelesen |
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Feuerwehrschlüsselkasten, heute: Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
2. Feuerwehrschutzkleidung
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hallo Heiko,
genau so ist es, die alten Warnwesten der Klasse 2 sind demnach nicht mehr zugelassen.
In meinen Augen auch vollkommen richtig, denn wenn man mal die alternativen betrachtet (HuPF von 1999 Überjacke + Überhose / HuPF von 2006 nur Überjacke) bzw. die FSK nach EN 469 mit dem erfüllten Anhang B, dann ergibt sich da in meinen Augen schon ein großer optische Unterschied (und selbst wenn die Warnweste in leuchtender Farbe hervorsticht, hat man auf der Überbekleidung einfach viel mehr Reflexmaterial auf einem (wenn die Jacke schwarz ist) kontrastreichen Hintergrund).
Die Klasse 3 sind im Prinzip Warnjacken, da gibt es auch welche in leichter Variante, wie eben die alten Westen auch nur mit Ärmeln dran. Das würde dann auch im Einsatz funktionieren.
LG
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| 04.12.2017 12:29 |
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Heik7o L7., Maintal |
| 04.12.2017 12:31 |
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Heik7o L7., Maintal |
| 06.12.2017 10:19 |
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Raim7und7 A.7, Weiterstadt | |