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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHessischen Feuerwehrbekleidungs-und Diensgradverordnung10 Beiträge
AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein835589
Datum06.12.2017 14:37      MSG-Nr: [ 835589 ]1660 x gelesen

Geschrieben von Heiko L.Und noch lustiger, da möchte man erreichen das wir sicher gekleidet im Einsatz sind, müssen aber immer noch eine dunkelblaue Grundfarbe tragen...und jetzt bitte keine Hinweise auf den Kontrast zum Reflexmaterial.

Zumindest in der Dunkelheit macht das keinen Unterschied. In der Umstellungsphase von dunkelblauer auf sandfarbene Kleidung bei uns habe ich das mehrfach gesehen, in der Dunkelheit oder auch schon Dämmerung wirken die Reflexstreifen, der Rest sieht gleich dunkel aus.

Ich muss aber auch sagen, egal mit welcher Bestreifung eine Warnwestenbefreiung wissenschaftlich begründet wird, ist man MIT der Warnweste über unserer Schutzkleidung meiner Meinung nach immer besser sichtbar als ohne - auch wegen des Kontrastes von z. B. Orange zur Umgebung.

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