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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst nur mit Bachelor oder auch mit Meisterbrief möglich? | 11 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 836698 | ||
Datum | 19.01.2018 11:54 MSG-Nr: [ 836698 ] | 2258 x gelesen | ||
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Ralf K. hat es schon gut dargestellt, ich versuche noch eine zweite Erklärung. Zum einen: - allgemeine Hochschulreife (allg. Abitur) -> berechtigt zum Studium an einer Universität - Fachhochschulreife (Fachabitur) -> berechtigt zum Studium an einer FH - Fachgebundene Hochschulreife -> berechtigt zum Studium, jedoch nur im spezifischen Tätgkeitsfeld Ein Elektromeister oder Techniker hat die fachgebundene Hochschulreife. Er darf also Studieren, jedoch nur Elektrotechnik und Co. (Er muss sich dazu in Mathe am Anfang aber sauber ins Zeug legen, ist aber ein anderes Thema) Weiter gibt es Beamtenlaufbahnen welche mit einem Studium beginnen. Im gehobenen Polizeidienst oder im Verwaltungswesen ist dies recht üblich. In solch einem Fall ist die Forderung nach einer Hochschulreife, welche den folgenden Studiengang ermöglicht. Die gehobene Feuerwehrlaufbahn (jetzt Qualifikationsebene 3) setzt in Bayern dagegen bereits auf ein fertiges Studium mit technischen Bachelorabschluss. Folglich besteht die Forderung danach bereits bei der Einstellung. Du kannst also mit deinem Meisterbrief in der QE 2 einsteigen ODER damit studieren und anschließend in die QE 3 (Bachelor) oder QE 4 (Master) einsteigen. Der Weg über die QE 2 ist kein schlechter. Ein Studium kann man auch dort nebenbei versuchen, sofern man masochistisch veranlagt ist ;-). Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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