Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausrücken ohne Alarmierung #
| 68 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 836965 |
Datum | 27.01.2018 17:07 MSG-Nr: [ 836965 ] | 8060 x gelesen |
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Geschrieben von Carsten S.also taktisch war Eure Reaktion definitiv falsch:
Das dürften die Menschen, denen aus einer Notlage geholfen wurde, definitiv anders sehen.
Sofern es keine Möglichkeit gibt, z.B. auf Gemeindeebene eine Koordination der verschiedenen Einheiten durchzuführen, ist punktuelles Helfen sicherlich immer noch besser als nichts zu tun. Dass andere Einheiten im Einsatz sind und man selbst als Reserve vorgesehen ist, kann man mit anderen Kommunikationsmöglichkeiten leicht ausschließen. Hier wäre ausnahmsweise die RLP-eigene FEZ auf Gemeindeebene die ideale Rückfallebene gewesen, die alle verfügbaren Einheiten koordinieren und alarmieren kann.
Die von dir vorgeschlagene Taktik des Nichtstuns halte ich für genau so falsch wie das Nichtstun eines unsicheren Autofahrers, von dem erste Hilfe am Unfallort verlangt wird. Selbst strafrechtlich könnte es relevant werden, wenn die Feuerwehr bei einer bekannten Notlage nicht tätig wird, Stichwort unterlassene Hilfeleistung.
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Geändert von Oliver S. [27.01.18 17:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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