Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Normentwurf Feuerwehrverbandkasten - war: Einsatz u.a. MANV nach Anschlägen | 34 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 836966 |
Datum | 27.01.2018 17:08 MSG-Nr: [ 836966 ] | 3133 x gelesen |
Infos: | 01.03.18 Ersthelferverordnung VOhvO BaWü
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Von meinen 25 eingereichten Vorschlägen wurden 24 abgelehnt, inclusive der Forderung nach Desinfektionsmittel. Bei der Veränderung der DIN 13155 ging es aber schon genauso.
Beispiel:
Forderung meinerseits:
Ergänzung um 1 Flasche Hautdesinfektionsmittel min. 100ml, gelistet nach VAH, IHO bzw. RKI, mindestens wirksam gegen Bakterien, Hefepilze und behüllte Viren. Entfall sofern anderweitig auf dem zugeordneten Fahrzeug verlastet.
Antwort:
Ablehnung: Es sind bereits Feuchttücher in der Norm enthalten. Desinfektionsmittel hat nur ein sehr geringes Mindesthaltbarkeitsdatum, weshalb bewusst Feuchttücher statt Desinfektionsmittel in die Norm aufgenommen wurden. Desinfektionsmittel kann ggf. ergänzend auf das Fahrzeug verlastet werden.
Ich denke alleine diese Aussage disqualifiziert den betreffenden Ausschuss gewaltig.
Es ist kein Geheimnis, dass in DIN-Gremien die Hersteller überproportional vertreten sind. Die Verbandmittelhersteller sind wohl daran interessiert dass die Pflasterkasten bleiben was sie sind.
Hier das vollstädige Protokoll
Viele Grüße
Adrian
Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.
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| 23.03.2016 16:55 |
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Adri7an 7R., Utting Einsatz u.a. MANV nach Anschlägen  | |