Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 837037 |
Datum | 29.01.2018 15:55 MSG-Nr: [ 837037 ] | 4266 x gelesen |
Technische Einsatzleitung
Führungsdienst-Richtlinie; Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
Führungsdienst-Richtlinie; Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
Führungsstab
Geschrieben von Oliver S.Als Alternative fällt mit dazu nur eine solche Einrichtung auf Kreisebene ein, die gerne ebenso von der TEL benutzt werden darf, und die dann ab einer höheren Alarmstufe automatisch mit besetzt wird. Sowas beschreibt die gute alte FüRi witzigerweise ja schon: FüRi, Punkt III. 3.2, "Ansprechstelle-KatS" und "Koordinierungsstelle-KatS":
Bei punktförmigen Gefahrenlagen oder Schadensereignissen können insbesondere zur administrativen und logistischen Unterstützung der Technischen Einsatzleitung beispielsweise Verwaltungskomponenten oder die Sachgebiete S1-Personal undS4-Versorgung als Ansprechstelle-KatS im rückwärtigen Bereich aktiviert werden.
Bei großflächigen Gefahrenlagen oder Großschadensereignissen, wie zum Beispiel bei Hochwasser, kann der FüStab einberufen werden, um die Einsatzmaßnahmen der Gemeinden zu koordinieren, ohne dass der Landrat die Einsatzleitung übernimmt. Der Führungsstab wird dann als Koordinierungsstelle-KatS tätig.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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