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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Zu viele Fehlalarme: Steinfelder Wehr schränkt Einsatzbereitschaft ein | 15 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837144 | ||
| Datum | 04.02.2018 10:27 MSG-Nr: [ 837144 ] | 3585 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Verwaltungsgericht Koblenz Die Stadt Bad Kreuznach durfte von der Betreiberin zweier Seniorenzentren keine Fehlalarm-Kostenpauschalen für Einsätze der Feuerwehr erheben, die nach starker Rauchentwicklung unter anderem durch angebranntes Essen auf einer angelassenen Herdplatte durch ausgelöste Brandmelder veranlasst worden waren. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 09.01.2018 entschieden. Ein die Kostenpauschale rechtfertigender Fehlalarm liege hier nicht vor (Az.: 3 K 376/17.KO). Essen auf Herd ist halt kein Fehlalarm. Da hat die BMA genau das gemacht für was die auch eingerichtet wurde: die Feuerwehr rechtzeitig alarmiert. Eine BMA alarmiert ja nicht nur die Feuerwehr sondern auch die Bewohner bzw. Betreiber einer Einrichtung. Wenn die dann noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr die Gefahr beseitigen soll es ja Feuerwehrs auch recht sein. Nach der Alarmierung schalteten Mitarbeiter der Senioreneinrichtung die Geräte aus und öffneten danach die Fenster, um zu lüften. Dadurch zog der Rauch ab. Wenn die Feuerwehr bei einem "normalen" Brand anrückt der dann vom Bewohner zwischenzeitlich schon gelöst wurde verlangt man ja auch keine Kostenpauschale. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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