Geschrieben von Jürgen M. hm - wenn der Lüfter steht dann braucht der ja keine "Bewachung" oder? Doch, für mich gehört in "Eingriffsweite" zu so einem Gerät zwingend ein Feuerwehrmensch. Und wie so oft am besten auch noch einer, der weiß was er da tut, und am besten auch noch warum ;-)
Gerade an unübersichlichen Einsatzstellen kommt man von der gewünschten Ventilation relativ schnell mal weg, wenn sich Rahmenbedingungen durch äußere Einflüsse oder unüberlegtes Handeln verändern. Und wenn dann dümmstenfalls z.B. ein eben noch lüftender Lüfter als Anheizer fungiert, sollte nicht erst jemand über Flure/Etagen laufen müssen, um abzuschalten. Außerdem kann ein Lüfter z.B. seine Neigung verändern, der Motor stottert oder übers Kabel stolpert einer, manche werfen auch mal ihre Flügelchen weg... In den Bedienungsanleitungen der Geräte dürfte man regelmäßig auch Hinweise finden, dass man sofort eingreifen soll, wenn es z.B. ungewöhnliche Betriebsgeräusche o.ä. gibt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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