Die "Feuerwerhfahrerlaubnisse light" (im Sinn der deutschen Regelung, die bei uns mehr oder weniger abgeschrieben wurde) sind gegenseitig anerkannt; die österreichische Version reicht bis 5.500 kg. Für schwerere Feuerwehrfahrzeuge gibt es schon länger (seit 2002) einen eigenen Feuerwehrführerschein, s. § 1 FSG und § 32a FSG
Die Diskussion, ob ein PkW >3,5t die Klasse D1 erfordern kann, kommt aus dem unglücklichen Fehlen der Sitzplatzanzahl in der Definition der Klassen C1, C im FSG: In der Führerscheinrichtlinie wie im deutschen Recht sind hier Kraftfahrzeuge "mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrer" ud bestimmten Gewichtsgrenzen definiert; im FSG fehlt die Wortfolge, damit bleibt übrig "Kraftfahrzeuge, die ... nicht unter D1,D fallen", und D1 hat dummerweise die Obergrenze "16 Sitzplätze", aber keine Untergrenze. Es ist bislang ein akademisches Thema, ich kenne kein Verfahren gegen den Lenker eines 9-sitzigen Kleintransportes über 3,5t mit Klasse C1,C ohne D1,D. heißt aber nicht, dass das einmal passiert.
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