News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V. | 12 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 837804 | ||
Datum | 25.02.2018 08:22 MSG-Nr: [ 837804 ] | 2278 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Geschrieben von Annette S." Es werden alle Beträge addiert, egal wer es bezahlt." https://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/ Zitat:"Bekommen Sie beispielsweise für Ihr Ehrenamt als Jugendtrainer von Ihrem Sportverein die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro und dazu weitere 720 Euro als Ehrenamtspauschale, müssen Sie die 720 Euro versteuern. Eine Kombination der beiden Freibeträge ist in diesem Fall nicht möglich." | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|