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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V.12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP837822
Datum25.02.2018 17:55      MSG-Nr: [ 837822 ]1639 x gelesen

Du kannst auch mehrfach § 3 Nr. 12 EStG nebeneinander steuerlich berücksichtigen, nämlich in den Fällen wo man als Funktionsträger für die Kommune und den Landkreis unterwegs ist (vgl. Abs. 3 Satz 5) und von beiden Aufwandsentschädigungen enthält.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 24.02.2018 21:10 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 24.02.2018 23:36 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 25.02.2018 02:37 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 25.02.2018 08:22 Alex7and7er 7H., Neuburg
 25.02.2018 15:52 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 25.02.2018 09:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.02.2018 16:47 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 25.02.2018 17:22 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 25.02.2018 17:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.02.2018 20:31 Katj7a R7., Köln
 25.02.2018 20:39 Lars7 B.7, Zwinge
 12.06.2018 15:46 Matt7hia7s K7., Rottenburg

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