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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 839028 | ||
Datum | 19.04.2018 15:51 MSG-Nr: [ 839028 ] | 3480 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas A. Ermessensspielraum muss sein aber das übertrifft mein Verständnis. Ich würde sogar behaupten, dass es theoretisch und im Einzelfall nach oben eigentlich keine Grenze geben kann. Ich darf alles, so lange ich niemanden gefährde,... Eine Gefährdung Dritter beim reinen Blitzen muss erst mal jemand nachweisen (können). Anderes sieht das natürlich bei Unfällen i.Z.m. Sonderrechten aus. Beides muss man gedanklich trennen. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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