Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 839096 |
Datum | 23.04.2018 17:50 MSG-Nr: [ 839096 ] | 2465 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Thomas R. AG Offenburg, Urteil vom 9.5.2916, Az. 3 OWi 205 Js 16295/15, 80 Geldbuße nach zu starker Geschwindigkeitsübertretung mit Privat-PKW
Freisprüche nach vorherigen Fahrverboten, aber unter ausdrücklichem Hinweis auf das von mir genannte Verhältnismäßigkeitsprinzip: AG Gießen, Urteil vom 29.10.2013, Az. 502 OWi 104 Js 20810/13, 502 OWi - 104 Js 20810/13, 502 OWi-104 Js 20810/13 und AG Speyer, Urteil vom 15.03.2016, Az. 8e OWi 5287 Js 23655/14 (2); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2002, Az. 4 Ss 72/02, beim Beschluss vom gleichen Tage mit Az. 4 Ss 71/02 noch einmal der Hinweis auf die "maßvolle" Überschreitung.
Zu dem Thema gibt es auch abweichende Rechtsauffassungen, siehe Ralf Fischer, der dazu anmerkte, dass es zwar OLG-Urteile gibt, aber keine höchstrichterliche Entscheidung des BGH, da bisher kein Fall in Revision dort entschieden wurde.
Vor Jahren gab es dazu einen Artikel, dass der (ehem.) LFV NRW eine Präzedenzfall nach Karlsruhe bringen wollte. Wa daraus geworden ist ist mir nicht bekannt.
Gruss Mario
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| 02.05.2017 08:11 |
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., Morbach | |