Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verpflichtung bei Doppelmitgliedschaft | 6 Beiträge |
Autor | Andr8e B8., Langenfeld / Rheinland-Pfalz | 839196 |
Datum | 30.04.2018 14:23 MSG-Nr: [ 839196 ] | 1644 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Hallo,
danke für die ausführlichen Antworten.
Geschrieben von ---Sebastian K.--- nur den Wortlaut des LBKG befolgen (...durch Handschlag...) das mit dem Handschlag ist doch ohnehin nur noch Nostalgie. Die Verpflichtung erfolgt doch in zweifacher Ausführung mit Unterschrift.
Es ging mir nur darum, wenn ich einmal zum Feuerwehrdienst verpflichten bin, ob das dann ausreicht auch für eine andere Kommune.
Aber wenn Geschrieben von ---Sebastian K.--- behandelt ein "Zweitmitglied" einfach wie jedes "Erstmitglied" man es konsequent so durchzieht ist man ja immer auf der sicheren Seite.
MfG
A. Bauer
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