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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerpflichtung bei Doppelmitgliedschaft6 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 839198
Datum30.04.2018 14:26      MSG-Nr: [ 839198 ]1589 x gelesen

Hallo!

Innerhalb einer Verbandsgemeinde braucht es keine 2. Verpflichtung.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist "Dienstherr" der Feuerwehr. Nicht der Bürgermeister der Ortsgemeinde. Wenn Du also innerhalb der Verbandsgemeinde als Mitglied der Wehr A. auch Mitglied der Wehr B. werden willst, reicht eine Verpflichtung durch den VG-Bürgermeister oder seinem Vertreter für die Wehr A. völlig aus.

Alle Wehren innerhalb einer Verbandsgemeinde gelten als eine Feuerwehr.
Die Ortswehren sind "nur" einzelne Einheiten innerhalb der VG-Feuerwehr.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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 30.04.2018 08:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.04.2018 09:44 Ralf7 R.7, Kirchen
 30.04.2018 14:23 Andr7e B7., Langenfeld
 30.04.2018 14:26 Jako7b T7., Bischheim

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