News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung bei Doppelmitgliedschaft | 6 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 839198 | ||
Datum | 30.04.2018 14:26 MSG-Nr: [ 839198 ] | 1589 x gelesen | ||
Hallo! Innerhalb einer Verbandsgemeinde braucht es keine 2. Verpflichtung. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist "Dienstherr" der Feuerwehr. Nicht der Bürgermeister der Ortsgemeinde. Wenn Du also innerhalb der Verbandsgemeinde als Mitglied der Wehr A. auch Mitglied der Wehr B. werden willst, reicht eine Verpflichtung durch den VG-Bürgermeister oder seinem Vertreter für die Wehr A. völlig aus. Alle Wehren innerhalb einer Verbandsgemeinde gelten als eine Feuerwehr. Die Ortswehren sind "nur" einzelne Einheiten innerhalb der VG-Feuerwehr. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|