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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Datenschutz (DSGVO) , Feuerwehr + Whatsapp - war: Statusmeldungen über Whatapp :-() | 17 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 839555 | ||
Datum | 21.05.2018 15:10 MSG-Nr: [ 839555 ] | 1970 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg E. J. Sie werden ja hin und wieder zur Ortung von Einsatzstellen genutzt. Reicht hier die innerhalb des Messengers geäußerte Einwilligung zur Ortung aus, um auch der DSGVO genüge zu tun? hmm, praktischerweise könnte man argumentieren, dass ist notfalls wie mit der "Körperverletzung" bei einer zwingend notwendigen med. Behandlung - auch bei Bewusstlosigkeit (Spritze, Kanüle, Beatmung)... Man geht da ja vom Einverständnis (= mutmaßliche Einwilligung) aus, vgl. https://th-h.de/law/sandrd/einwilligung/ (Von den anderen Fragen in der Nutzung solcher Apps direkt in einem ELR-System wollen wir jetzt mal nicht reden...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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