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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Grossbrand im Europapark | 50 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 839965 | ||
| Datum | 02.06.2018 22:33 MSG-Nr: [ 839965 ] | 2122 x gelesen | ||
Überlandhilfe wird doch wenn ich das gelbe Büchle mit dem FwG BaWü richtig lese grundsätzlich erstmal durch Bürgermeister A bei Bürgermeister B angefordert. Die Kommunen dürfen dazu auch Vereinbarungen treffen sich gleich in die AAO zu nehmen. Die Kommunen des Landkreises X haben darüberhinaus (weil das anders sehr unpraktisch ist) in der Regel ihre vom Landkreis betriebene Leiststelle ermächtigt, unvorhergesehene Überlandhilfeeinsätze auszulösen (Bürgermeister schlafen nachts auch mal lieber statt beim Nachbarbürgermeister anzurufen). Frage: Haben die betroffenen Kommunen das auch mit den Kommunen und damit der Leitstelle des Nachbarlandkreises vereinbart? Also der Art "gebt uns vier LF10, uns egal woher"? Wenn Leitstelle von Landkreis X bei der Leitstelle von Landkreis Y zusätzliche Einheiten im Rahmen der Überlandhilfe anfordert, ist Leitstelle von Landkreis Y bereits berechtigt, den Einsatz dieser Einheiten auszulösen? Oder müsste sie erstmal den Kommandanten/Bgm. erreichen? dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | ||||
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