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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | FW-Hilfe für für Tunesien; war: Zwei neue Fahrzeuge für das BBK | 25 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 840519 | ||
Datum | 23.06.2018 08:40 MSG-Nr: [ 840519 ] | 1958 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Hendrik P. Ich meinte eher, dass so ein Fahrzeugtyp auch in Deutschland nicht ganz verkehrt wäre. Liegen eigentlich für Deutschland Erfahrungen mit Waldbrand-TLF mit so ca. 300 - 500 l Löschwasser vor ? Und ich denke auch, dass es eine gute Idee wäre, wenn das BBK diese Fahrzeuge beschafft, um sie an besonders gefährdeten oder taktisch klugen Standorten zu stationieren (Ob es wirklich deren primäre Aufgabe ist, darüber lässt sich vielleicht streiten Darüber muß man nicht streiten, das ist genau geregelt: Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt nach Grundgesetze (Art. 73) in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Hingegen ist für den Katastrophenschutz im Frieden und die allgemeine Gefahrenabwehr diese Befugnis den Ländern zugeordnet (Art. 70). Und daran wird sich in absehbarer Zeit wohl nichts ändern. Aber die Länder dürfen/können in ihrer Zuständigkeit W-TLF beschaffen und haben dies bereits getan wie z.B. mit Landesbeschaffungen der TW-3 für die TLF-8-W oder später dann diesen Brandenburg-W-TLFs und ähnlichen Fahrzeugtypen für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Richtlinien anderer Bundesländer ( Wie ist hier der aktuelle Sachstand ? ). Das sollte also keineswegs eine Stammtischaussage sein, Das Forum ist ja so ein verlängerter Stammtisch und hier darf und soll man kontrovers über alle Themen diskutieren können. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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