Geschrieben von Sebastian W.ie alten Dienstvorschriften kannten es so
schon in der PDV 23, I. Teil der Löschangriff, Abschnitt B: Die Gruppe von 1939 steht auf S. 10:
"In Fällen, in denen eine Saugleitung ausgelegt wird, oder die Gruppe mit einer angehängten, aufgeprotzten oder tragbaren Kraftspritze ausgerüstet ist, beteiligt sich auch der Schlauchtrupp NACH DEN WEISUNGEN DES FÜHRERS VOM WASSERTRUPP am Instellungbringen der Kraftspritze und Auslegen der Saugleitung; dann eilt er zum Verteilungsstück zurück."
Details dazu kann man im Heimberg/Fuchs nachlesen, der hat das ja damals für die Ausbildung der FSchP schon zusammen geschrieben, vgl. II. Teil feuerschutzpolizeiliche Ausbildung (1944)...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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