Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 841088 |
Datum | 19.07.2018 09:41 MSG-Nr: [ 841088 ] | 1024 x gelesen |
Infos: | 27.06.18 FW-Magazin: So verschieden ist die Truppmannausbildung
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Landesfeuerwehrschule
Feuerwehrdienstvorschrift
Das in BaWü als Voraussetzung ein Ausbilderlehrgang an der LFS vorausgesetzt wird, wurde ja schon mehrfach geschrieben.
Es wurde auch mehrfach Bereiche wie Methodik und Didaktik angesprochen.
Grundsätzlich braucht es um Ausbilder zu sein eine Ausbilderpersönlichkeit. Manche haben sie, manches kann man erlernen. Zudem geht es vor allem im Bereich Truppmannausbildung meist um die Ausbildung Heranwachsender. Wichtig für den Ausbilder ist daher ein Grundverständnis der Pädagogik, sowohl für Jugendliche als auch Erwachsene.
Ein Ausbilder braucht nicht unbedingt der allwissende Super-Feuerwehrmann sein; im Extremfall muss er nicht einmal wissen, von was er spricht; Hauptsache, die Teilnehmer verstehen es. Im Umkehrschluss reicht es auch nicht aus, dass man er allwissende Super-Feuerwehrmann ist, man muss das Wissen auch rüberbringen können.
Was nach meiner Auffassung wichtig ist. Die Grundausbildung bzw. Truppmann Teil 1 vermittelt die Grundlage. Die persönliche Einstellung des Ausbilders zur FWDV hat nicht Thema zu sein und auch die örtlichen Gepflogenheiten haben in der Ausbildung nichts verloren. Am Ende von Truppmann Teil 1 muss ein Feuerwehranwärter stehen, der jederzeit in jeder Feuerwehr im Bundesland anfangen kann und dort voll einsetzbar ist. Für lokale Besonderheiten oder lokale Vorschriften ist dann Platz im Truppmann Teil 2.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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