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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | selbst reparieren - Haftungsfrage? - war: Bullard Powerhouse Reparatur | 7 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 841115 | ||
Datum | 20.07.2018 12:17 MSG-Nr: [ 841115 ] | 1011 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Martin D. Beurteilt wer? im Zweifel ein Gericht. Wenn ein Feuerwehrangehöriger eine einschlägige Berufsausbildung hat dürfte das mit der fachlichen Qualifikation auch ein kein Problem sein. So habe ich vor meinem Studion was Rechtes gelernt: Informationselektroniker Ich denke da bin ich fachlich ausreichend qualifiziert z.B. ein Ladegerät der Feuerwehr zu reparieren. Wenn ich dazu dann das ok bzw. den Auftrag des Wehrführers habe. Geschrieben von Martin D. Und das geht mittlerweile deutlich schneller wie man denkt.... kommt das zu reparierende Objekt drauf an. Bei komplizierte Geräte die auch noch Sicherheitsanforderungen genügen müssen sollte man halt die Finger weg lassen. So würde ich z.B. keinen Totmann-Warner aufschrauben und den dann reparieren. Aber ein normales Ladegerät traue ich mir schon zu und hab dann nach der Reparatur keine schlaflose Nächte. Vom Motor des TLFs lasse ich dagegen ganz die Finger weg. Da hab ich keine Ahnung und der ist mir zu ölig ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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